Denise Gassmann schloss 2006 ihr Rechtsstudium an der Universität Fribourg/Freiburg (i.Üe) mit dem Master (MLaw) ab. Sie erwarb 2009 das bernische Anwaltspatent und erlangte 2016 das Certificate of Advanced Studies (CAS) in MedLaw an der Universität Zürich.
Nach dem Studium arbeitete Denise Gassmann im Rahmen der Anwaltspraktika nacheinander bei einem Regierungsstatthalteramt im Kanton Bern, bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern, beim Obergericht des Kantons Bern und in einer Anwaltskanzlei in der Stadt Bern. Im Anschluss an den Erwerb des Anwaltspatents war sie Assistentin am Lehrstuhl von Prof. Pierre Tschannen für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern.
Im Jahr 2012 wechselte Denise Gassmann in die Abteilung Recht des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Dort widmete sie sich bis Ende 2013 der Rechtsetzung im Lebensmittelrecht sowie der Schnittstellenproblematik zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln und von 2014 bis 2019 vollständig der Rechtsetzung im Heilmittelrecht. Während ihrer siebenjährigen Tätigkeit beim BAG hat sich Denise Gassmann insbesondere intensiv mit Rechtsetzungsfragen im Bereich der Abgabe, Anwendung und Verschreibung von Arzneimitteln, der Arzneimittelwerbung, des Medizinprodukterechts sowie des heilmittelrechtlichen Datenschutzes beschäftigt. Sie konnte dabei auch ihre Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht weiter vertiefen. Nach ihrer Mitarbeit beim BAG war Denise Gassmann kurzweilig in einer Anwaltskanzlei im Kanton Graubünden tätig und trat dann der Pharmalex GmbH in der Stadt Bern bei.
Rechtliche Grundlagen Verträge mit Healthcare Professionals (HCP) und Healthcare Organisations (HCO)
Rechtliche Grundlagen für die Arzneimittelwerbung unter Einbezug des PK bei der Werbung