Sylvia Schuepbach Sylvia Schuepbach

Musterversand und Musterabgabe

Ein schweizerisches Unternehmen mit Grosshandelsbewilligung suchte nach neuen Lösungen im Zusammenhang mit dem Versand von Arzneimittelmustern und dem Verfassen interner Vorgaben für die Musterabgabe an Apotheken und Drogerien.

Ein schweizerisches Unternehmen mit Grosshandelsbewilligung suchte nach neuen Lösungen im Zusammenhang mit dem Versand von Arzneimittelmustern und dem Verfassen interner Vorgaben für die Musterabgabe an Apotheken und Drogerien.

Wir unterstützten das Unternehmen in der Wahl eines Transportdienstleisters und verfassten Verträge, die sicherstellen sollen, dass der Transport der Guten Vertriebspraxis (Good Distribution Practice, GDP) entspricht und die Arzneimittel nicht beschädigt werden.

Gemeinsam verfassten wir interne Richtlinien (Standard Operating Procedure, SOP), in denen einfach und klar festgehalten wird, in welcher Menge nach den Bestimmungen der Arzneimittelwerbeverordnung (AWV) Fach- und Publikumsmuster an Fachpersonen von Drogerien und Apotheken abgegeben werden können. Das Unternehmen konnte dadurch seine Prozesse vereinfacht umsetzen und im Einklang mit dem schweizerischen Recht die Musterabgabe sicherstellen.

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Sylvia Schuepbach Sylvia Schuepbach

Werbekampagne und Gutscheine für Arzneimittel

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel plante ein Unternehmen in der Branche der Homöopathie eine neue Werbekampagne. Gegenstand dieser Kampagne sollte neben der Abgabe von Arzneimittelmustern auch das Verteilen von Gutscheinen sein.

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel plante ein Unternehmen in der Branche der Homöopathie eine neue Werbekampagne. Gegenstand dieser Kampagne sollte neben der Abgabe von Arzneimittelmustern auch das Verteilen von Gutscheinen sein.

Das Unternehmen hatte spezifische Wünsche in der Ausgestaltung der Unterlagen und ein begrenztes Budget. Wir konnten zusammen pragmatisch eine umfassende Werbekampagne gestalten und pünktlich zur Markteinführung lancieren.

Wir haben das Unternehmen zudem in der Ausgestaltung der Gutscheine beraten, sodass diese den Vorgaben der Swissmedic und der Arzneimittelwerbeverordnung (AWV) entsprechen.

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