Sylvia Schuepbach Sylvia Schuepbach

Musterversand und Musterabgabe

Ein schweizerisches Unternehmen mit Grosshandelsbewilligung suchte nach neuen Lösungen im Zusammenhang mit dem Versand von Arzneimittelmustern und dem Verfassen interner Vorgaben für die Musterabgabe an Apotheken und Drogerien.

Ein schweizerisches Unternehmen mit Grosshandelsbewilligung suchte nach neuen Lösungen im Zusammenhang mit dem Versand von Arzneimittelmustern und dem Verfassen interner Vorgaben für die Musterabgabe an Apotheken und Drogerien.

Wir unterstützten das Unternehmen in der Wahl eines Transportdienstleisters und verfassten Verträge, die sicherstellen sollen, dass der Transport der Guten Vertriebspraxis (Good Distribution Practice, GDP) entspricht und die Arzneimittel nicht beschädigt werden.

Gemeinsam verfassten wir interne Richtlinien (Standard Operating Procedure, SOP), in denen einfach und klar festgehalten wird, in welcher Menge nach den Bestimmungen der Arzneimittelwerbeverordnung (AWV) Fach- und Publikumsmuster an Fachpersonen von Drogerien und Apotheken abgegeben werden können. Das Unternehmen konnte dadurch seine Prozesse vereinfacht umsetzen und im Einklang mit dem schweizerischen Recht die Musterabgabe sicherstellen.

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Sylvia Schuepbach Sylvia Schuepbach

Patientenleaflet und Website

Eine Zulassungsinhaberin plante die Neugestaltung ihrer Website und eines Patientenleaflets für Fachpersonen für eines ihrer pflanzlichen Arzneimittel. Es stellte sich dabei insbesondere die Frage, inwieweit Websiten und Patientenleaflets für OTC-Produkte Informationen über die Dosierung und Anwendung enthalten dürfen.

Eine Zulassungsinhaberin plante die Neugestaltung ihrer Website und eines Patientenleaflets für Fachpersonen für eines ihrer pflanzlichen Arzneimittel. Es stellte sich dabei insbesondere die Frage, inwieweit Websiten und Patientenleaflets für OTC-Produkte Informationen über die Dosierung und Anwendung enthalten dürfen.

Wir konnten mit dem Unternehmen seine neugestaltete Website prüfen und sicherstellen, dass alle Vorgaben der Arzneimittelwerbeverordnung eingehalten werden. Zusammen formulierten wir zudem ein neues Patientenleaflet, welches Ärztinnen und Ärzte an ihre Patientinnen und Patienten abgeben können.

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