Bewilligung als ambulante ärztliche Institution

Für die Vornahme von medizinischen Handlungen erkundigte sich ein Betrieb, ob diese Tätigkeiten nach kantonalem Gesundheitsrecht bewilligungspflichtig sind.

Wir erstellten ein Rechtsgutachten, in dem wir zum Schluss kamen, dass eine solche Bewilligung notwendig ist, damit die Tätigkeit in der geplanten Form aufgenommen werden kann. Wir unterstützen den Betrieb in der Gestaltung interner Prozesse, um das Einhalten der Bewilligungsvoraussetzungen stets sicherzustellen und das Personal auf wichtige Elemente zu sensibilisieren.

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Verweigerung der Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall nach Artikel 71a ff. KVV

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