Sylvia Schuepbach Sylvia Schuepbach

Social Media Werbung für OTC-Produkte

Eine deutsche Zulassungsinhaberin plant einen komplett überarbeiten Auftritt für ihre OTC-Produkte sowie die Nutzung verschiedener Social-Media-Kanäle (Instagram, TikTok, Facebook, YouTube, Twitter, Snapchat etc.), um präsenter zu sein und die Kunden direkter ansprechen zu können.

Eine deutsche Zulassungsinhaberin plant einen komplett überarbeiten Auftritt für ihre OTC-Produkte sowie die Nutzung verschiedener Social-Media-Kanäle (Instagram, TikTok, Facebook, YouTube, Twitter, Snapchat etc.), um präsenter zu sein und die Kunden direkter ansprechen zu können.

Wir erarbeiteten gemeinsam eine Werbestrategie, um sowohl auf Social-Media als auch in klassischer Print- sowie TV-Werbung einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen und trotzdem mit allen rechtlichen Vorgaben compliant zu sein.

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Präsentationen für Schulungen

Ein grosser Pharmakonzern bietet für den Umgang mit seinen Arzneimitteln Schulungen für Fachpersonen wie Ärztinnen, Apotheker und medizinisches Praxis- und Pflegepersonal an. Der Konzern gelangte an uns, um die Durchführung und Inhalte der Schulung überprüfen zu lassen.

Ein grosser Pharmakonzern bietet für den Umgang mit seinen Arzneimitteln Schulungen für Fachpersonen wie Ärztinnen, Apotheker und medizinisches Praxis- und Pflegepersonal an. Der Konzern gelangte an uns, um die Durchführung und Inhalte der Schulung überprüfen zu lassen.

Wir analysierten das Schulungsmaterial, insbesondere mit Blick auf die Vorgaben der Arzneimittelwerbeverordnung, der VITH, des Pharmakodexes aber auch in Bezug auf das Wettbewerbsrecht. Gemeinsam erstellten wir – auch für zukünftige Schulungen – einen Guide inklusive Checkliste, um sicherzustellen, dass auch künftige Schulungen compliant gestaltet werden.

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Werbung für ästhetisch-medizinische Behandlungen

Ein in der Schweiz führendes Unternehmen im Bereich der ästhetisch-medizinischen Behandlungen gelangte an uns, um seine Werbung auf Social-Media und seine Website compliant zu gestalten. Viele Produkte in der Branche der ästhetisch-medizinischen Behandlungen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Arzneimittel), für die Publikumswerbung unzulässig ist. Werbung für solche Behandlungen muss deshalb präzise gestaltet werden.

Ein in der Schweiz führendes Unternehmen im Bereich der ästhetisch-medizinischen Behandlungen gelangte an uns, um seine Werbung auf Social-Media und seine Website compliant zu gestalten. Viele Produkte in der Branche der ästhetisch-medizinischen Behandlungen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Arzneimittel), für die Publikumswerbung unzulässig ist. Werbung für solche Behandlungen muss deshalb präzise gestaltet werden.

Wir unterstützten das Unternehmen in der Gestaltung ihrer Social-Media Profile auf Instagram, YouTube, TikTok, Snapchat, X (vormals Twitter) und Facebook. Wir stellten zudem gemeinsam sicher, dass ihre Website allen Vorgaben des Heilmittelgesetzes, der Arzneimittelwerbeverordnung und insbesondere der Swissmedic entsprechen.

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Arzneimittelmarketing im Internet

Eine Zulassungsinhaberin und Arzneimittelherstellerin hat im Rahmen ihrer Marketingstrategie den Internetauftritt neu gestaltet. Wir durften sie bei der Erarbeitung der Inhalte unterstützen, um die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen zu gewährleisten.

Eine Zulassungsinhaberin und Arzneimittelherstellerin hat im Rahmen ihrer Marketingstrategie den Internetauftritt neu gestaltet. Wir durften sie bei der Erarbeitung der Inhalte unterstützen, um die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen zu gewährleisten. Damit hat das Unternehmen nebst seinem überzeugenden Auftritt nach Aussen ihre Compliance gestärkt und die Marketingabteilung für Arzneimittelwerbung sensibilisiert.

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Fachwerbung

Compliance und Sensibilisierung Aussendienst

Eine Zulassungsinhaberin ersuchte nach der Aktualisierung ihrer Produktewerbung für Ärztinnen und Ärzte um eine rechtliche Prüfung der Broschüren und Dokumente. Wir haben sichergestellt, dass mit den Werbeinhalten die Arzneimittelwerbevorschriften eingehalten werden und im Einklang mit der Fachinformation stehen.

Compliance und Sensibilisierung Aussendienst

Eine Zulassungsinhaberin ersuchte nach der Aktualisierung ihrer Produktewerbung für Ärztinnen und Ärzte um eine rechtliche Prüfung der Broschüren und Dokumente. Wir haben sichergestellt, dass mit den Werbeinhalten die Arzneimittelwerbevorschriften eingehalten werden und im Einklang mit der Fachinformation stehen. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung zur Arzneimittelwerbung, für Fachleute aber auch für das breite Publikum, unterstützen wir Marketingabteilungen sowie den Aussendienst mit dem Ausbau der Arzneimittelwerbung-Compliance mit pragmatischen Lösungsansätzen.

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Patientenleaflet und Website

Eine Zulassungsinhaberin plante die Neugestaltung ihrer Website und eines Patientenleaflets für Fachpersonen für eines ihrer pflanzlichen Arzneimittel. Es stellte sich dabei insbesondere die Frage, inwieweit Websiten und Patientenleaflets für OTC-Produkte Informationen über die Dosierung und Anwendung enthalten dürfen.

Eine Zulassungsinhaberin plante die Neugestaltung ihrer Website und eines Patientenleaflets für Fachpersonen für eines ihrer pflanzlichen Arzneimittel. Es stellte sich dabei insbesondere die Frage, inwieweit Websiten und Patientenleaflets für OTC-Produkte Informationen über die Dosierung und Anwendung enthalten dürfen.

Wir konnten mit dem Unternehmen seine neugestaltete Website prüfen und sicherstellen, dass alle Vorgaben der Arzneimittelwerbeverordnung eingehalten werden. Zusammen formulierten wir zudem ein neues Patientenleaflet, welches Ärztinnen und Ärzte an ihre Patientinnen und Patienten abgeben können.

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Sportsponsoring

Spannungsfeld Arzneimittelwerbung und Sportsponsoring

Im Rahmen seines gesamtschweizerischen Förderungskonzepts für sportliche Tätigkeiten hat eine Arzneimittelzulassungsinhaberin ein spezifisches Sportsponsoring ins Auge gefasst. Wir haben sie bei der konkreten Ausgestaltung unterstützt, um die Einhaltung sämtlicher rechtlichen Vorgaben im Bereich Arzneimittelwerbung zu gewährleisten.

Spannungsfeld Arzneimittelwerbung und Sportsponsoring

Im Rahmen seines gesamtschweizerischen Förderungskonzepts für sportliche Tätigkeiten hat eine Arzneimittelzulassungsinhaberin ein spezifisches Sportsponsoring ins Auge gefasst. Wir haben sie bei der konkreten Ausgestaltung unterstützt, um die Einhaltung sämtlicher rechtlichen Vorgaben im Bereich Arzneimittelwerbung zu gewährleisten.

Die standardisierten Sponsoringpakete sahen eine Publikation auf der Webseite des Sponsoringempfängers vor. Gemeinsam haben wir ein Konzept erarbeitet, um die konkrete Darstellung so anzupassen, dass sie als Imagewerbung sowie als Markenwerbung für das Produkt zulässig ist.

Das Sponsoring ermöglichte der Zulassungsinhaberin zudem, in der eigenen Werbung das Logos des Sponsoringempfängers zu verwenden. Hinweise in Wort und Bild wurden so ausgestaltetet, dass die Vorschriften der Publikumswerbung eingehalten wurden.

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Werbekampagne und Gutscheine für Arzneimittel

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel plante ein Unternehmen in der Branche der Homöopathie eine neue Werbekampagne. Gegenstand dieser Kampagne sollte neben der Abgabe von Arzneimittelmustern auch das Verteilen von Gutscheinen sein.

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel plante ein Unternehmen in der Branche der Homöopathie eine neue Werbekampagne. Gegenstand dieser Kampagne sollte neben der Abgabe von Arzneimittelmustern auch das Verteilen von Gutscheinen sein.

Das Unternehmen hatte spezifische Wünsche in der Ausgestaltung der Unterlagen und ein begrenztes Budget. Wir konnten zusammen pragmatisch eine umfassende Werbekampagne gestalten und pünktlich zur Markteinführung lancieren.

Wir haben das Unternehmen zudem in der Ausgestaltung der Gutscheine beraten, sodass diese den Vorgaben der Swissmedic und der Arzneimittelwerbeverordnung (AWV) entsprechen.

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