Werbung für ästhetisch-medizinische Behandlungen

Ein in der Schweiz führendes Unternehmen im Bereich der ästhetisch-medizinischen Behandlungen gelangte an uns, um seine Werbung auf Social-Media und seine Website compliant zu gestalten. Viele Produkte in der Branche der ästhetisch-medizinischen Behandlungen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Arzneimittel), für die Publikumswerbung unzulässig ist. Werbung für solche Behandlungen muss deshalb präzise gestaltet werden.

Wir unterstützten das Unternehmen in der Gestaltung ihrer Social-Media Profile auf Instagram, YouTube, TikTok, Snapchat, X (vormals Twitter) und Facebook. Wir stellten zudem gemeinsam sicher, dass ihre Website allen Vorgaben des Heilmittelgesetzes, der Arzneimittelwerbeverordnung und insbesondere der Swissmedic entsprechen.

Zurück
Zurück

Abmahnung von Mitbewerbern

Weiter
Weiter

Import von Medizinprodukten