Sylvia Schuepbach Sylvia Schuepbach

Social Media Werbung für OTC-Produkte

Eine deutsche Zulassungsinhaberin plant einen komplett überarbeiten Auftritt für ihre OTC-Produkte sowie die Nutzung verschiedener Social-Media-Kanäle (Instagram, TikTok, Facebook, YouTube, Twitter, Snapchat etc.), um präsenter zu sein und die Kunden direkter ansprechen zu können.

Eine deutsche Zulassungsinhaberin plant einen komplett überarbeiten Auftritt für ihre OTC-Produkte sowie die Nutzung verschiedener Social-Media-Kanäle (Instagram, TikTok, Facebook, YouTube, Twitter, Snapchat etc.), um präsenter zu sein und die Kunden direkter ansprechen zu können.

Wir erarbeiteten gemeinsam eine Werbestrategie, um sowohl auf Social-Media als auch in klassischer Print- sowie TV-Werbung einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen und trotzdem mit allen rechtlichen Vorgaben compliant zu sein.

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Präsentationen für Schulungen

Ein grosser Pharmakonzern bietet für den Umgang mit seinen Arzneimitteln Schulungen für Fachpersonen wie Ärztinnen, Apotheker und medizinisches Praxis- und Pflegepersonal an. Der Konzern gelangte an uns, um die Durchführung und Inhalte der Schulung überprüfen zu lassen.

Ein grosser Pharmakonzern bietet für den Umgang mit seinen Arzneimitteln Schulungen für Fachpersonen wie Ärztinnen, Apotheker und medizinisches Praxis- und Pflegepersonal an. Der Konzern gelangte an uns, um die Durchführung und Inhalte der Schulung überprüfen zu lassen.

Wir analysierten das Schulungsmaterial, insbesondere mit Blick auf die Vorgaben der Arzneimittelwerbeverordnung, der VITH, des Pharmakodexes aber auch in Bezug auf das Wettbewerbsrecht. Gemeinsam erstellten wir – auch für zukünftige Schulungen – einen Guide inklusive Checkliste, um sicherzustellen, dass auch künftige Schulungen compliant gestaltet werden.

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Abmahnung von Mitbewerbern

Eine Zulassungsinhaberin für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel befand sich in einem Konflikt mit einer Mitbewerberin. Wir verfassten für die Zulassungsinhaberin Abmahnungen und konnten sie dadurch an einen runden Tisch holen.

Eine Zulassungsinhaberin für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel befand sich in einem Konflikt mit einer Mitbewerberin. Wir verfassten für die Zulassungsinhaberin Abmahnungen und konnten sie dadurch an einen runden Tisch holen.

Es wurde ein Gespräch zwischen beiden Parteien geführt, welches mit einer einvernehmlichen Lösung abgeschlossen werden konnte.

Wir unterstützen Unternehmen in der Streitbeilegung in allen Gebieten des Life Science-Rechts (bspw. Vertragserfüllung, Vertrieb, Promotion).

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Werbung für ästhetisch-medizinische Behandlungen

Ein in der Schweiz führendes Unternehmen im Bereich der ästhetisch-medizinischen Behandlungen gelangte an uns, um seine Werbung auf Social-Media und seine Website compliant zu gestalten. Viele Produkte in der Branche der ästhetisch-medizinischen Behandlungen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Arzneimittel), für die Publikumswerbung unzulässig ist. Werbung für solche Behandlungen muss deshalb präzise gestaltet werden.

Ein in der Schweiz führendes Unternehmen im Bereich der ästhetisch-medizinischen Behandlungen gelangte an uns, um seine Werbung auf Social-Media und seine Website compliant zu gestalten. Viele Produkte in der Branche der ästhetisch-medizinischen Behandlungen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Arzneimittel), für die Publikumswerbung unzulässig ist. Werbung für solche Behandlungen muss deshalb präzise gestaltet werden.

Wir unterstützten das Unternehmen in der Gestaltung ihrer Social-Media Profile auf Instagram, YouTube, TikTok, Snapchat, X (vormals Twitter) und Facebook. Wir stellten zudem gemeinsam sicher, dass ihre Website allen Vorgaben des Heilmittelgesetzes, der Arzneimittelwerbeverordnung und insbesondere der Swissmedic entsprechen.

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Werbekampagne und Gutscheine für Arzneimittel

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel plante ein Unternehmen in der Branche der Homöopathie eine neue Werbekampagne. Gegenstand dieser Kampagne sollte neben der Abgabe von Arzneimittelmustern auch das Verteilen von Gutscheinen sein.

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel plante ein Unternehmen in der Branche der Homöopathie eine neue Werbekampagne. Gegenstand dieser Kampagne sollte neben der Abgabe von Arzneimittelmustern auch das Verteilen von Gutscheinen sein.

Das Unternehmen hatte spezifische Wünsche in der Ausgestaltung der Unterlagen und ein begrenztes Budget. Wir konnten zusammen pragmatisch eine umfassende Werbekampagne gestalten und pünktlich zur Markteinführung lancieren.

Wir haben das Unternehmen zudem in der Ausgestaltung der Gutscheine beraten, sodass diese den Vorgaben der Swissmedic und der Arzneimittelwerbeverordnung (AWV) entsprechen.

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Werbung für Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel

Ein Unternehmen der Arznei- und Nahrungsergänzungsmittelbranche hat im Rahmen seiner Marketingstrategie eine umfassende Produktebroschüre für seine Handelspartner erstellt. Wir haben das Unternehmen bei der Prüfung der Werbeinhalte unterstützt, wobei…

Ein Unternehmen der Arznei- und Nahrungsergänzungsmittelbranche hat im Rahmen seiner Marketingstrategie eine umfassende Produktebroschüre für seine Handelspartner erstellt. Wir haben das Unternehmen bei der Prüfung der Werbeinhalte unterstützt, wobei der Fokus auf der Umsetzung der unterschiedlichen werberechtlichen Vorgaben von Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln lag. Hierfür wurden nicht nur die staatlichen Vorschriften, sondern auch die Branchenregulierung (Pharmakodex) berücksichtigt. Damit hat das Unternehmen auch seine Compliance-Bestrebungen weiter gestärkt.

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